Wartung von Feststellanlagen

Professionelle Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren, Feststellanlagen und Brandschutzvorrichtungen

An älteren Türmodellen entstehen häufig undichte Stellen durch Abnutzungserscheinungen in der Mechanik, durch Materialverformungen sowie durch poröse oder schadhafte Dichtungen. Im Zuge unseres Brandschutz-Services werden sämtliche Bestandstüren unabhängig von Hersteller, Modell, Alter, Zarge oder Material rundum mit hitzebeständigen, dauerelastischen Dichtungen versehen.

Im Brandfall besteht die Aufgabe von Feststellanlagen (FSA) darin, die Brandschutztüren und -tore schnell und zuverlässig zu schließen. Diese Funktion bedarf regelmäßigen Wartungen und Instandhaltungen, um einen sicheren Schutz vor Rauchentwicklung zu gewährleisten. Eine kompetente und regelmäßige Wartung Ihrer Anlagen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt zu deren Erhaltung bei und stellt ihre Zuverlässigkeit sicher. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser fachkompetentes Servicepersonal bieten wir Ihnen unsere Leistung herstellerunabhängig (GEZE, Dorma Kaba, Assa Abloy usw.) an.

Die brandschutztechnische Sanierung und generelle bauliche Maßnahmen von Gebäuden spielen ebenfalls eine große Rolle, um dem Ernstfall entsprechend vorzubeugen. Als Generalunternehmer kümmern wir uns dabei um den gesamten Leistungsbereich Ihres Brandschutzgutachtens. Ihr bestehendes Gebäude ergänzen wir außerdem um Revisions- und Brandschutztüren sowie Feuerschutzabschlüsse. Sprechen Sie uns an.

Brandschutztüren (T30, T60, T90) sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung  dem  Prüfzeugnis  regelmäßig  zu  prüfen,  damit  sie  im Notfall einwandfrei schließen . Alle 12 Monate stehen sicherheitstechnische Prüfung und Wartung an (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). Zu beachten sind die ASR A1.7 Abs. 10.2, DIN 14677, Unfallverhütungsvorschriften sowie DIBt-Richtlinien und das Prüfzeugnis des Herstellers. Prüfen dürfen laut ASR A1.7 nur Sachkundige. Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation müssen nach fünf Jahren ausgetauscht werden.

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